Lastschrifteinzug per Datenträgeraustausch
Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Versicherungsbeiträge und andere regelmäßig anfallende Zahlungen zieht der Begünstigte am einfachsten per Lastschrift ein. Voraussetzung für den Lastschrifteinzug ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Zahlungspflichtigen. Fallen nur wenige Lastschrifteinzüge an, verwendet man der Einfachheit halber ein entsprechendes Papierformular, aber wer etwa Kassenwart eines Vereins mit vielen Mitgliedern ist, möchte vielleicht mit weniger Arbeit auskommen.
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